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AGB

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der von Bismarck Handels GmbH

1. Allgemeines

Die nachfolgendenden Bedingungen sind Bestandteile des mit uns geschlossenen Vertrages. Abweichende Bedingungen unseres Kunden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit einem Kunden, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, und zwar auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Ratzeburg.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend.

Alle Angaben über Maße, Gewichte, Farben, Qualität etc., ferner Beschreibungen, Skizzen, Zeichnungen und Abbildungen in Angebotsunterlagen, Musterbüchern, Preislisten, Prospekten und sonstigen Drucksachen sind so genau wie möglich zu machen und gemacht worden, gelten jedoch nicht als zugesichert. Das Gleiche gilt für entsprechende Angaben unserer Lieferanten.

3. Lieferung

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Vereinbarung von Lieferterminen und Lieferfristen erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Schriftlich genannte Liefertermine gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Schiffsankunft. Regressanspruch auf Grund von Lieferzeitüberschreitungen, Nichtausführung des Auftrages, sowie bei Verlust der Waren auf dem Transportweg können nicht anerkannt werden. Wir behalten uns Teillieferungen bei allen uns erteilten Aufträgen vor.

4. Zahlung

Unsere Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich ab Lager zuzüglich der am Liefertage geltenden Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Für Einzelhandelsaufträge ab netto € 1000,00 oder Großhandelsaufträge ab netto € 1.000,00 gehen Fracht- und Verpackungskosten zu unseren Lasten. Ausnahmen behalten wir uns vor. Wenn im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist, hat der Kunde nach Empfang der Ware oder sonstiger Leistungen den vereinbarten Kaufpreis oder das vereinbarte sonstige Entgelt sofort, spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Hat der Kunde den Rechnungsausgleich nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit vorgenommen, so sind wir berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder noch nicht Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und weitere Erfüllung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet uns der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Kunde eine Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz.

5. Gewährleistung

Bei Vorliegen von Mängeln der von uns gelieferten Waren oder der von uns erbrachten Leistungen kann der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen. Wir sind jedoch berechtigt, dem Kunden gegen Rückgabe der mangelhaften Ware eine Ersatzsache zu liefern, statt nachzubessern. Der Kunde kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung)

oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der von uns gelieferten Ware oder von uns erbrachten sonstigen Leistungen, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen mittelbarer Schäden oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz wegen Fehlens von zugesicherten Eigenschaften; auch insoweit sind jedoch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, sofern nicht die Zusicherung gerade den Zweck haben sollte, den Kunden gegen Mangelfolgeschäden abzusichern. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Ware oder sonstiger Leistungen schriftlich spezifiziert mitteilt. Für Rechtzeitigkeit der Anzeige ist ihr Zugang bei uns maßgeblich.

6. Eigenschaften

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Kaufpreisforderung sowie aller Forderungen, die wie gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen, Ersatzteillieferungen oder sonstiger Leistungen haben, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

Haben wir mehrere Kaufgegenstände zu einem Gesamtpreis verkauft, behalten wir uns bis zu dessen vollständiger Zahlung das Eigentum an allen Kaufgegenständen vor.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus den Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt trotz Mahnung nicht nach, sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand vom Kunden zu verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung den Kaufgegenstand durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten.

Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Kunde. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses. Die sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere Kosten nachweisen oder der Kunde niedrigere. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten und unserer sonstigen mit dem Kaufvertrag zusammenhängenden Forderungen gutgebracht.

In der Rücknahme des Kaufgegenstandes durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Soll die von uns gelieferte Vorbehaltsware von unserem Kunden be- oder verarbeitet werden, so besteht Einigkeit darüber, dass die Be- oder Verarbeitung für uns und unseren Kunden erfolgt, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden dass dadurch wir und unser Kunde gemeinsam als „Hersteller“ im Sinn von § 950 BGB gelten und wir und unser Kunde an dem Hergestellten Gegenstand Miteigentümer werden im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Werte des hergestellten Gegenstandes im Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung.

Wird unsere Vorbehaltsware mit eigener Ware des Kunden oder mit fälliger fremder Vorbehaltsware verbunden, vermischt oder zusammen mit solcher Ware verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder an dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Auf die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung herbeigeführte Wertsteigerung erheben wir keinen Anspruch. Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Geltendmachung eines Unternehmerpfandrechtes hat der Kunde uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten Unverzüglich auf unsern Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

Harmsdorf, den 01.01.2020

von Bismarck Handels GmbH, Harmsdorf

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